AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Forms

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Recunited GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Recunited“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ oder “Kunde”) (Auftraggeber und Recunited nachfolgend je einzeln auch eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“). Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, in Deutschland ist.

1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware von Recunited an den Auftraggeber.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggeber werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Recunited ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform (zB. Brief oder E-Mail), zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn Recunited in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggeber die Vertragsleistungen gegenüber dem Auftraggeber vorbehaltlos erbringt.

1.4 Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung von Recunited in Schrift- oder Textform maßgebend.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsgegenstand, Leistungen

2.1 Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software.

2. 2 Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung im Angebot der Recunited.

2.2 Recunited bietet eine Softwarelösung zur optimierten Nutzung der beim Auftraggeber vorhandenen Auftraggeber- und sonstiger Daten (nachfolgend „Dienst”) an. Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung des Dienstes zur Nutzung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Funktionalitäten. Recunited macht den Dienst für den Kunden als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung verfügbar. Der Kunde nutzt den Dienst über seinen Kundenaccount.

2.3 Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten und Elemente der Software, etwa Anmeldemasken, in seine eigene Webseite einzubinden.

2.4 Recunited richtet dem Kunden den Dienst im Zuge eines Onboarding-Prozesses initial ein. Sofern nicht anders vereinbart, geschieht dies durch Fernwartung.

2.5 Der Dienst umfasst während der Laufzeit des Vertrages auch alle Updates und sonstigen Versionsänderungen innerhalb des vertragsgegenständlichen Produkts nach Maßgabe der Regelung unter 4.4.

2.6 Recunited bietet dem Kunden zudem Unterstützung bei technischen Problemen und der optimalen Nutzung des Dienstes (Support). Geleistet wird der Support an Werktagen, von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr, entweder via E-Mail oder Telefon (nachfolgend „Servicezeiten“).„Werktage“ im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Recunited, Berlin.

3. Beginn, Vertragsschluss und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses

Wir senden dem Kunden ein Auftragsformular zu, das die wesentlichen Vertragsbedingungen enthält. Der Vertrag kommt zustande durch eine gegengezeichnete Rücksendung des Auftragsformulars durch den Kunden.

4. Verfügbarkeit und Wartung

4.1 Der Dienst steht dem Kunden im Kalenderjahr durchschnittlich zu 99% zur Verfügung (nachfolgend „Verfügbarkeitszeit“), soweit er Dienst im vertraglich vereinbarten Sinne genutzt wird. Nicht zur Verfügbarkeitszeit gehören Ausfälle, die verursacht wurden durch

4.1.1 angekündigte Wartungsarbeiten nach 4.3;

4.1.2 nicht vorhersehbare, dringende Wartungsarbeiten, z.B. zur Beseitigung von Sicherheitslücken;

4.1.3 höhere Gewalt oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Recunited, die nicht vorhersehbar waren und nicht durch Recunited verhindert werden konnten, insbesondere Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, besondere Wetterbedingungen, Stromausfälle, Verkehrsunterbrechungen, Feuerschäden, Epidemien und Pandemien (insbesondere COVID-19), Rechtsänderungen und behördliche Verfügungen sowie Betriebsstörungen oder Versorgungsschwierigkeiten, soweit sie nicht durch Recunited verschuldet sind;

4.1.4 Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen von Recunited sind;

4.1.5 den Auftraggeber oder die von ihm verwendeten Soft- oder Hardware oder die Internetanbindung. Dies gilt auch für Software, deren Nutzung Smart Home vermittelt hat und/oder deren Anbindung er durch Schnittstellen ermöglicht.

4.2 Die Verfügbarkeit wird berechnet sich nachfolgender Formel:

(Maximale Verfügbarkeit – Ausfallzeit) / (Maximale Verfügbarkeit × 100)

4.3 Recunited ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten vorzunehmen, wird aber versuchen, die Unterbrechungen möglichst gering zu halten. Recunited soll den Auftraggeber spätestens einen Tag vor Beginn der Arbeiten informieren. In dringenden Fällen, beispielsweise um Sicherheitslücken zu beseitigen, kann Recunited die Ankündigungsfrist verkürzen oder, sofern nicht anders möglich, ohne vorherige Ankündigung mit den Wartungsarbeiten beginnen. Ist eine vorherige Ankündigung nicht möglich, ist der Auftraggeber nach Beginn der Arbeiten unverzüglich zu informieren.

4.4 Recunited ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Rahmen der Wartungsarbeiten Updates des Dienstes vorzunehmen. Recunited ist berechtigt, das Leistungsspektrum des Dienstes dem technischen Fortschritt anzupassen und zu verändern, soweit die vereinbarten Funktionalitäten nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Auf eine mögliche Abwärtskompatibilität mit Software von Dritten, die nicht dem jeweiligen aktuellen Stand entspricht, und/oder auf eine mögliche Interoperabilität mit Software Dritter, muss Recunited nicht achten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn diese Interoperabilität als Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

4.5 Der Auftraggeber meldet Störungen, die nicht durch Wartungsarbeiten verursacht wurden, unverzüglich über die unter 2.6 genannten Kommunikationskanäle und stellt sicher, dass er die folgenden Informationen übermittelt:

4.5.1 Beschreibung, Datum und Uhrzeit des Vorfalls,

4.5.2 betroffene Funktionalität,

4.5.3 vorläufige Einstufung der Priorität nach 4.6,

4.5.4 Maßnahmen, die der bereits zur Behebung des Vorfalls ergriffen hat.

Auf Anfrage stellt der Auftraggeber jede weitere Unterstützung und Information zur Verfügung, die zur Behebung der Störung erforderlich sind.

4.6 Soweit der Auftraggeber eine Störung nach 4.5 gemeldet hat, gelten die folgenden Reaktionszeiten:

Ebene

Priorität

Beschreibung

Reaktionszeit

Kritisch

Die Nutzung des Dienstes oder wesentlicher Teile davon ist nicht oder nur stark eingeschränkt möglich, insbesondere durch Fehlfunktionen, falsche Arbeitsergebnisse oder erheblich verzögerte Antwortzeiten.

24 Stunden

Hoch

Die Nutzung des Dienstes ist erheblich eingeschränkt.

48 Stunden

Mittel

Die Nutzung des Dienstes wird nicht direkt und/oder wesentlich beeinträchtigt, aber grundlegende Funktionen werden erheblich beeinträchtigt.

72 Stunden

Gering

Die Funktionalitäten des Dienstes sind nicht eingeschränkt, aber es gibt kleinere Fehler (Bugs).

5 Werktage

4.7 Ist Recunited mit der vorläufigen Einstufung der Priorität durch den Kunden nicht einverstanden, legt Recunited nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) eine andere Prioritätsstufe fest.

4.8 Wenn ein angemessener Workaround verfügbar ist oder von Recunited bereitgestellt wird, gilt die Störung als solche der Prioritätsstufe 4.

4.9 Innerhalb der geltenden Reaktionszeiten wird Recunited mit der Beseitigung der Störung beginnen. Zeiten außerhalb der Servicezeiten gelten nicht als Reaktionszeiten.

4.10 Reunited ist nicht verpflichtet, die Störung innerhalb der Reaktionszeiten zu beseitigen, muss sich aber in angemessener Zeit um eine Beseitigung bemühen und wird den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist entsprechend informieren.

4.11 Keine Wartungspflichten bestehen im Hinblick auf Drittsoftware.

5. Unterauftragnehmer

Recunited ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung der Leistungen Dritter zu bedienen.

6. Nutzungsrechte der Auftraggeber

6.1 Recunited gewährt dem Auftraggeber ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, den Dienst für eigene Zwecke, also durch eigene Mitarbeiter, zur Verwaltung von eigenen Daten zu nutzen. Das Nutzungsrecht beschränkt sich darauf, den Dienst cloudbasiert auf der von Recunited dafür vorgesehenen Hardware zu nutzen

6.2 Der Auftraggeber hat den vereinbarten Lizenzumfang einzuhalten. Überschreitet er diesen Umfang, ist Recunited berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung zu verlangen.

6.3 Der Auftraggeber erkennt an, dass die ausschließlichen Rechte an dem Dienst und allen enthaltenen Technologien und zur Verfügung gestellten Dokumentationen Recunited zustehen. Keine Regelung dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, dass dem Auftraggeber in irgendeiner Art Rechte an den Dienst oder Teile davon übertragen werden. Alle Rechte an dem Dienst, die dem Auftraggeber in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben Recunited vorbehalten.

6.4 Der Auftraggeber darf den Dienst nicht zu anderen Zwecken nutzen als zu den in der Vereinbarung genannten und hat den Dienst vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist es dem Auftraggeber insbesondere nicht gestattet, (i) den Dienst oder Teile davon für andere Zwecke zu verwenden als für die Verarbeitung von eigenen Daten, (ii) den Dienst oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Recunited an Dritte zu vertreiben, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig zu übertragen, unter zu lizenzieren oder Rechte daran abzutreten, (iii) den Dienst oder Teile davon offenzulegen oder Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderen Personen als Arbeitnehmern die Nutzung in irgendeiner Weise zu gestatten, (iv) den Dienst zu modifizieren, zu ergänzen, zu verändern oder anzupassen, (v) den Dienst oder Teile davon zurück zu entwickeln, zu dekompilieren, zu übersetzen, zu disassemblieren oder Datenformate, die Teil des Dienstes sind, zu zerlegen und/oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode oder von Teilen davon zu erlangen (soweit dies nicht nach 6.5 zulässig ist); (vi) Kopien des Dienstes oder von Teilen davon anzufertigen, (vii) den Dienst für die Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder einer konkurrierenden Dienstleistung zu verwenden, (viii) ein mit dem Dienst bereitgestelltes Lizenzmanagementsystem oder einen Sicherheitsmechanismus zu deaktivieren, zu modifizieren oder zu umgehen, (ix) auf den Dienst zuzugreifen oder sie zu nutzen, um Datenverarbeitungs- oder Stapelverarbeitungsdienste für andere zu erbringen oder (x) Eigentums- oder Urheberrechtsvermerke, Marken oder andere Kennzeichen von Recunited oder dritter Inhaber von Rechten zu entfernen, zu verändern oder zu verbergen.

6.5 Die gesetzlichen Rechte des Auftraggeber gemäß § 69d Abs. 2 und 3 und § 69e Urhebergesetz bleiben unberührt, jedoch mit der Maßgabe, dass (i) eine Dekompilierung gemäß §69e Urhebergesetz nur nach vorheriger schriftlicher Aufforderung an Recunited erfolgen darf, in der der Auftraggeber die erforderlichen Informationen anfordert und Recunited die erforderlichen Informationen nicht innerhalb von zwei Wochen vorliegt, und (ii) die Parteien eine angemessene Geheimhaltungsvereinbarung abschließen, die den Schutz des Dienstes und des Quellcodes vor dem Zugriff Dritter sicherstellt.

7. Nutzungsrechte von Recunited, Verantwortlichkeit des Auftraggebers, Referenzen

7.1 Recunited ermöglicht dem Auftraggeber, im Rahmen der Nutzung des Dienstes eigene Daten (nachfolgend „Kunde Inhalte”) zu verarbeiten. Der Kunde räumt Recunited an den Kundeninhalten ein weltweites, nicht exklusives, auf die Vertragslaufzeitbeschränktes Recht ein, die Kundeninhalte im Rahmen des Dienstes zu nutzen, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, die Kundeninhalte zu vervielfältigen und im Rahmen des Dienstes für die vom Auftraggeber vorgesehenen Nutzer öffentlich zugänglich zu machen. Recunited ist berechtigt, diese Rechte an Dritte zu übertragen, soweit dies zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist, insbesondere an Hostprovider. Für Referenzzwecke räumt der Auftraggeber Recunited weitergehende Rechte nach Maßgabe der Regelung unter 7.2 ein.

7.2 Der Auftraggeber bestätigt, dass er für alle, im Rahmen dieses Auftrages bereitgestellten Bild-und Wortmarken (z.B. Unternehmenslogo, Firmenname) die uneingeschränkten Nutzungsrechte besitzt und Recunited als Datenverarbeiter zur Nutzung dieser im Rahmen dieses Auftrages berechtigt. Recunited darf die bereitgestellten Bild- und Wortmarken sowie Performance Metriken (Referenzzahlen) ebenfalls auf der eigenen Website und im Rahmen eigener Marketing- und Akquiseaktivitäten auch über das Ende des Vertrages nutzen (Referenzkunden). Genauer stimmt der Auftraggeber zu, in der Werbung von Recunited als Referenzkunde genannt zu werden, und räumt Recunited das weltweite, auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, den Auftraggeber namentlich zu nennen und insbesondere dessen Firma, Marke(n) oder Unternehmenskennzeichen zu diesem Zweck zu nutzen. Soweit zu den Kundeninhalten Bildmaterial gehört, ist Smart Home berechtigt, auch dieses im Zusammenhang mit einer Referenznennung in der Werbung zu nutzen. Der Auftraggeber räumt Recunited ausschließlich zu diesem Zweck ein weltweites, nicht ausschließliches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die entsprechenden Kundeninhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig öffentlich wiederzugeben. Dies gilt auch für die Nutzung von Screenshots von auf den Auftraggeber angepassten Teilen des Dienstes als Beispiel für dessen Leistungs- und Funktionsumfang.

7.3 Der Auftraggeber ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verantwortlich für diese von ihm und seinen Erfüllungsgehilfen (unabhängig davon, ob die Nutzung des Dienstes durch sie zulässig ist oder nicht) im Rahmen des Dienstes verarbeiteten Kundeninhalte:

7.3.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Kundeninhalte keine gesetzlichen Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen, insbesondere das geistige Eigentum Dritter, deren Persönlichkeitsrechte, wettbewerbsrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen. Der Auftraggeber stellt sicher, zur Einräumung der Nutzungsrechte nach 7.1 und 7.2 berechtigt und in der Lage zu sein.

7.3.3 Sollte der Auftraggeber die Verpflichtungen aus 7.3.1 verletzen, ist Recunited berechtigt, von dem Auftraggeber zu verlangen, dass dieser rechtsverletzende Inhalte nicht mehr mit dem Dienst verarbeitet und löscht. Soweit erforderlich, ist Recunited berechtigt, die rechtsverletzenden Kundeninhalte ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Ferner wird der Auftraggeber Recunited von jeglichen aus der Verletzung folgenden Ansprüchen Dritter freistellen, Recunited angemessene Rechtsverteidigungskosten ersetzen und Recunited alle für die Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen, Dokumente und Erklärungen zur Verfügung stellen.

7.4 Bei Auftragserteilung bzw. Buchung akzeptiert der Auftraggeber die folgenden Verwendungsrechte der Kulturdaten und der daraus resultierenden Kulturanalyse: Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich festgelegt oder elektronisch erfasst, darf die Recunited GmbH die zusammengefassten Ergebnisse der Kulturanalyse auf einem öffentlichen Unternehmensprofil darstellen. Es werden dabei keine Rückschlüsse zulässig auf die Angaben eines einzelnen Mitarbeitenden. Von dieser Regelung sind User:innen mit der Rolle Bewerber:in ausgeschlossen.

8. Laufzeit, kostenfreie Testphase, Beendigung des Vertrags

8.1 Der Vertrag wird zunächst für die Dauer der im Angebot von Recunited genannten Zeit (nachfolgend „Mindestvertragslaufzeit“) abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der gegengezeichneten Rücksendung des Auftragsformulars durch den Auftraggeber. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat (nachfolgend „Verlängerungsperiode“).

8.2 Wird ein Vertrag als “Dienstleistungsvertrag” im Zuge einer Beta Testphase geschlossen, gilt zunächst eine Dauer von 30 Tagen. Die Beta Testphase beginnt mit dem Abschluss des Onboarding-Prozesses. Der Vertrag endet nach 30 Tagen und verlängert sich nicht automatisch. Für eine Fortsetzung des Vertrages bedarf es eines neuen Angebotes, wie in 8.1 geregelt.

8.3 Recunited kann nach eigenem Ermessen kostenlose Abonnements, Angebote, Probe-Abos oder Testversionen bereitstellen. Wenn der Kunde den Zugriff auf die Dienste und Software kostenlos oder für Testzwecke gewährt wird, unterliegt dieser Zugriff den Bedingungen. Zu jedem Zeitpunkt vor oder während des kostenlosen Testzeitraums kann Recunited nach eigenem Ermessen den kostenlosen Zugriff ohne vorherige Ankündigung und ohne jegliche Haftung den Kunden gegenüber, soweit dies nach geltendem Recht gestattet ist, aus beliebigem Grund kündigen, auch um den Missbrauch des kostenlosen Testzugriffs zu verhindern. Nach Ablauf des kostenlosen Testzeitraums können Kunden die Dienste oder Software nur weiter nutzen, indem sie sich für ein kostenpflichtiges Abonnement anmelden, sofern dies verfügbar oder anderweitig von Recunited gestattet ist. Während des kostenlosen Testzeitraums gelten keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien für die Dienste und Software; alle Dienste und Software werden „wie besehen“ mit allen Mängeln bereitgestellt, und es wird kein technischer oder sonstiger Support eingeschlossen.

8.4 Wird eine kostenlose Testphase nicht innerhalb des Testzeitraums gekündigt, geht der Vertrag automatisch in ein verbindliches und kostenpflichtiges Abonnement über.

8.5 Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund liegt, der eine außerordentliche Kündigung durch Recunited rechtfertigt, liegt insbesondere vor, wenn

8.5.1 der Auftraggeber eine ihm obliegende wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt und diese Pflichtverletzung trotz Abmahnung von Recunited – soweit eine solche erforderlich ist – nicht unterlässt oder den vertragswidrigen Zustand nicht innerhalb einer von Recunited hierfür gesetzten angemessenen Frist wiederhergestellt;

8.5.2 sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggeber wesentlich verschlechtert haben, so dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Ansprüche von Recunited gefährdet erscheint;

8.5.3 der Auftraggeber zahlungsunfähig wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Auflösung, Liquidation oder Umwandlung droht.

8.6 Kündigungserklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Der Auftraggeber zahlt Recunited die vertraglich vereinbarte Vergütung, bestehend aus der laufenden Nutzungsgebühr. Zusätzliche Leistungen, die der Auftraggeber gegenüber Recunited in Auftrag gibt, werden – soweit nichts anderes vereinbart ist – nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Recunited Preisliste abgerechnet.

9.2 Bei einer Beta Testphase, die mittels eines Dienstleistungsvertrages zustande kommt, handelt es sich um einen kostenfreien Probemonat.

9.3 Die vertraglich vereinbarte Vergütung richtet sich, neben gewählten Leistungspaketen und Extras, nach der gebuchten Teamanzahl, welche der Auftraggeber Recunited mitgeteilt hat. Der Auftraggeber kann die maximale Teamanzahl alle 30 Tage anpassen.

9.4 Alle Zahlungen erfolgen mittels der gewählten Zahlungsoption.

9.5 Sollten die Zahlungsoption SEPA-Lastschriftverfahren gewählt werden, ist Recunited verpflichtet, dem Auftraggeber Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen. Es wird vereinbart, dass diese Vorabinformationspflicht auf einen Werktag verkürzt wird.

9.6 Recunited ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte laufende Nutzungsgebühr einmal pro Vertragsjahr, jeweils zum ersten Tag eines neuen Vertragsjahres (z.B. wenn der Vertrag am 1. Mai eines Jahres beginnt, zum 1. Mai jedes Folgejahres) im gleichen Verhältnis zu erhöhen wie sich der harmonisierte Verbraucherpreisindex(HVPI) des statistischen Amtes der europäischen Union (nachfolgend „Index“) gegenüber dem Stand bei Beginn des Vertrags bzw. seit der letzten Erhöhung verändert hat. Recunited ist gleichermaßen verpflichtet, die vertraglich vereinbarte laufende Nutzungsgebühr einmal pro Vertragsjahr, jeweils zum ersten Tag eines neuen Vertragsjahres im gleichen Verhältnis zu senken wie sich der Index gegenüber dem Stand bei Beginn des Vertrags bzw. seit der letzten Erhöhung verändert hat. Weitere Anpassungen erfolgen zu den gleichen Voraussetzungen. Ausgangsbasis ist jeweils der Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung.

10. Daten und Datenschutz

10.1 Jede Partei ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und Gebote zum Datenschutz und zur Datensicherheit in ihrem Geschäftsbereich verantwortlich und trägt hierfür das Haftungsrisiko. Der Kunde versichert, dass er die geltenden gesetzlichen Pflichten und Gebote zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhält und insbesondere rechtmäßig in den Besitz der an Recunited übermittelten Daten gelangt ist.

10.2 Teil des Dienstes ist die Übermittlung von in der rechtlichen Verantwortung des Auftraggebers stehenden personenbezogenen Daten an Recunited sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Recunited für den Auftraggeber.

10.3 Neben der Verarbeitung personenbezogener Daten ist dem Dienst auch die Analyse und Verarbeitung nicht-personenbezogener Daten inhärent, wobei die Nicht-Personenbezogenheit auch durch die Anonymisierung von personenbezogenen Daten erreicht wird. Das Schaffen und die Verarbeitung von nicht-personenbezogenen Daten führt Recunited für Analyse-,Kalibrierungs- und Benchmarkingzwecke durch, um den Dienst für alle Kunden laufend optimieren zu können.

11. Vertraulichkeit

11.1 Jede Partei wird über alle ihr von der anderen Partei zur Kenntnis gebrachten vertraulichen Informationen Stillschweigen bewahren und sie nicht an Dritte weitergeben oder Dritten zugänglich machen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Partei (nachfolgend „offenbarende Partei“) der anderen Partei (nachfolgend „empfangende Partei“) im Rahmen der vorvertraglichen und ggf. vertraglichen Zusammenarbeit offenbart oder von der die empfangende Partei auf andere Weise Kenntnis erlangt hat und die entweder als vertraulich gekennzeichnet oder im Falle der mündlichen Übermittlung innerhalb von zwei Wochen in Textform als vertraulich bestätigt sind.

11.2 Die Parteien sind berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeiter und Subunternehmen weiterzugeben, soweit diese Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen, die den in dieser Vereinbarung geregelten Verpflichtungen im Wesentlichen gleichwertig sind.

11.3 Nicht zu den vertraulichen Informationen nach 14.1 gehören Informationen, von denen die empfangende Partei beweist, dass (i) sie öffentlich bekannt sind, (ii) die offenbarende Partei auf ihren Schutz schriftlich verzichtet hat, (iii) sie die Information auf anderem Wege als durch die Zusammenarbeit mit der offenbarenden Partei erhalten hat, ohne dass sie einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, (iv) sie sie unabhängig von den vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei entwickelt hat, (v) sie die Information durch ein Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands erlangt hat, das oder der öffentlich verfügbar gemacht wurde. Im Falle einer Offenbarung aufgrund einer behördlichen oderrichterlichen Anordnung oder einer gesetzlichen Verpflichtung ist die offenbarende Partei, soweit und sobald zulässig, vor der Offenbarung in Textform zu informieren.

11.4 Weitergehende datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt. Ebenso unberührt bleibt das Recht von Recunited zur Referenznennung nach 7.2.

11.5 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Laufzeit dieser Vereinbarung und für weitere drei Jahre. Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, Daten früher zu löschen oder zurückzugeben oder Daten dauerhaft geheim zu halten, bleiben unberührt.

12. Gewährleistung

12.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen und im Übrigen nach den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit der Ausnahme, dass Recunited nicht verschuldensunabhängig für Schäden haftet, die bei Überlassung des Dienstes bereits bestanden (§ 536a Abs.1 BGB) und das Recht des Auftraggebers ausgeschlossen ist, Mängel selbst zu beseitigen (§ 536a Abs. 2 BGB).

12.2 Die Gewährleistung von Recunited entfällt bei Mängeln, die darauf beruhen, dass

12.2.1 der Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen den Dienst nicht vertragsgemäß oder sonst unsachgemäß genutzt haben,

12.2.2 der Auftraggeber Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen hat,

12.2.3 die Systemumgebung oder Hardware des Auftraggeber zur Nutzung des Dienstes nicht geeignet ist.

12.3 Im Falle eines Mangels steht dem Auftraggeber ein zweimaliges Recht auf Beseitigung des Mangels zu, bevor er weitergehende Rechte geltend machen kann. Recunited ist jeweils eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen. Eine angemessene Frist beträgt mindestens vier Wochen.

12.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel des Dienstes Recunited unverzüglich in Textform anzuzeigen, und zwar in einer Weise, die es Recunited ermöglicht, den Mangel zu reproduzieren. Recunited ist nicht verantwortlich für einen Schaden, der dem Auftraggeber entsteht, weil er einen Mangel verspätet oder unvollständig gemeldet hat.

12.5 Recunited ist nicht verantwortlich für Drittsoftware. Für die Interoperabilität zwischen dem Dienst und Drittsoftware ist Recunited nur insoweit verantwortlich, als die Zurverfügungstellung einer Schnittstelle schriftlich vereinbart ist und ein Mangel die Funktionalitäten dieser Schnittstelle betrifft.

13. Haftung von Recunited

13.1 Recunited haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

13.2 Auf Schadensersatz haftet Recunited – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Recunited – vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) – nur

13.2.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

13.2.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Hinblick auf diesen vertragstypischen Schaden ist die Haftung von Recunited für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 30.000,00 je Schadensfall beschränkt.

13.3 Die sich aus dieser Ziffer 12 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Recunited nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Recunited einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Vertragsleistung übernommen hat und für Ansprüche des Auftraggeber nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.4 Der Auftraggeber bleibt für die regelmäßige Sicherung der Daten, die er an Recunited übermittelt, selbst verantwortlich. Es obliegt ihm daher, stets wenigstens eine Kopie des betreffenden Datenbestands sowie, separat, ein aktuelles Backup auf eigenen Systemen gespeichert und nutzbar zu halten. Das gilt unabhängig von dem Umstand, dass Recunited im Zuge des Betriebs des Dienstes Datensicherungen durchgeführt hat. Resultieren Schäden des Auftraggebers aus dem Verlust von Daten, so haftet Recunited hierfür, auch wenn ein haftungsbegründendes Ereignisses vorliegt, nur, soweit die Schäden auch durch eine regelmäßige Sicherung aller relevanten Daten durch den Auftraggeber nicht vermieden worden wären.

14. Konkurrenz

Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber tätig sein.

15. Änderungen der AGBs

Recunited ist berechtigt, diese AGB nach billigem Ermessen(§ 315 BGB) zu ändern, soweit die Änderungen nicht die Hauptleistungspflichten von Recunited oder des Auftraggebers betreffen und dem Auftraggeber zumutbar sind. Recunited wird den Auftraggeber in Textform auf Änderungen hinweisen. Der Hinweis kann auf der Rechnung erfolgen. Wenn der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen in Textform widerspricht, werden die AGB in der neuen Fassung Vertragsbestandteil. Recunited wird in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen ganz oder teilweise, steht Recunited das Recht zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eingang des Widerspruchs mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.

16. Schlussbestimmungen, Nebenabreden und salvatorische Klausel

16.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Nutzung des Dienstes ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Auf diese AGB und das Vertragsverhältnis zwischen Recunited und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, und unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts Anwendung.

16.3 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.